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Aufgaben

Seit 1999 wird der hauptamtlich tätige Landrat in Nordrhein-Westfalen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises gewählt. Dieses Amt vereinigt die Aufgaben des früheren ehrenamtlichen Landrates und des früheren hauptamtlichen Oberkreisdirektors.

Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages, Leiter der Kreisverwaltung und vertritt den Kreis nach außen. Die Kreisverwaltung erledigt gesetzliche und freiwillige Aufgaben und führt Beschlüsse des Kreistages aus.

Neben den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung erfüllt der Landrat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung bestimmte Aufgaben für den Staat, für Bund und Land. Das Land „leiht“ den Landrat sozusagen aus und beauftragt ihn mit bestimmten staatlichen Aufgaben.

So liegen, um nur einige Beispiele zu nennen, die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie sorgen für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt sind. Als untere staatliche Verwaltungsbehörde übt der Landrat auch die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus, ist Leiter der Kreispolizeibehörde Höxter und bildet zusammen mit den Schulräten das Schulamt für den Kreis Höxter.