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Krankenhausaufsicht

Die Abteilung Gesundheitsschutz überprüft die Krankenhäuser und Privatkliniken im Kreis Höxter durch regelmäßige Begehungen.

Für den Betrieb einer Privatkrankenanstalt im Sinne des § 30 Gewerbeordnung ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.


Beschreibung

Was wird überprüft?

  1. Der Betriebsablauf (z. B. die Einhaltung der Hygienevorschriften),
  2. der Personaleinsatz in Hinblick auf Qualifikation und den Tätigkeitsbereich.

Was wird nicht überprüft?

Das Ergebnis der medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus oder in einer Klinik.

Die Überprüfung erfolgt im Bedarfsfall durch die Ärztekammer.

Welche Krankenhäuser und Kliniken gibt es im Kreis Höxter?

Siehe Internetseite des Kreises Höxter unter Kliniken.

Gebühren

Die Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Privatkrankenanstalt sowie die Besichtigung eines Krankenhauses oder einer Privatklinik sind gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage (telefonisch oder per Email)

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW
Krankenhausgesetz NRW
Infektionsschutzgesetz
Gewerbeordnung

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Katharina Korff
Kreishaus Höxter
Zimmer C 145
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-2215
  05271 / 965-82299
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung