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Jägerprüfung und Jagdscheine

Der Kreis Höxter ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung. Dazu zählt auch die Erteilung von Jagdscheinen und die Durchführung der Jägerprüfung.

Über den Kreis Höxter erstrecken sich 335 Jagdbezirke mit einer bejagbaren Fläche von rund 111.000 Hektar oder 1.110 Quadratkilometer, davon 182 Eigenjagdbezirke und 153 Gemeinschaftliche Jagdbezirke der Jagdgenossenschaften, rund 35.000 Hektar Wald und 76.000 Hektar Feld.

Neben den weit verbreiteten Wildarten, wie dem Schwarzwild und dem Rehwild, ist auch das Rotwild, Damwild, Sikawild und Muffelwild im Kreis Höxter heimisch.


Beschreibung

Jagdscheine

Wer die Jagd ausüben will, muss Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinander folgenden Tagen erteilt.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheines:

  • erfolgreich abgelegte Jägerprüfung
  • Mindestalter 18 Jahre oder 16 Jahre für die Erteilung eines Jugendjagdscheines
  • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
  • erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung


Wichtiger Hinweis für die Beantragung:
Durch die schriftliche Beantragung der Verlängerung bzw. Neuerteilung Ihres Jagdscheins vermeiden Sie lange Warte- und Bearbeitungszeiten.

Eine ausnahmsweise persönliche Beantragung der Verlängerung bzw. Neuerteilung Ihres Jagdscheines ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!


Antragsunterlagen:

  • Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines:
    • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
    • Jägerprüfungszeugnis im Original
    • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,- Euro für Personenschäden und 50.000,- Euro für Sachschäden) für die Dauer des beantragten Zeitraumes
    • Passfoto
    • Kopie des Personalausweises
       
  • Für die Verlängerung eines bereits erteilten Jagdscheines:
    • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
    • letzter Jagdschein
    • (falls eine Verlängerung in dem Jagdscheinheft nicht mehr möglich sein sollte, zusätzlich ein Passfoto)
    • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,- Euro für Personenschäden und 50.000,- Euro für Sachschäden) für die Dauer des beantragten Zeitraumes
    • Kopie des Personalausweises


Gebühren:

Für die Erteilung von Jagdscheinen ist eine Verwaltungsgebühr nach den gebührenrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zu erheben.

Jagdscheinart Verwaltungsgebühr
Jahresjagdschein 1 Jahr 35,00 €
Jahresjagdschein 2 Jahre 50,00 €
Jahresjagdschein 3 Jahre 65,00 €
Jugend-Jahresjagdschein 1 Jahr 20,00 €
Jugend-Jahresjagdschein 2 Jahre 30,00 €
Jugend-Jahresjagdschein 3 Jahre 35,00 €
Tagesjagdschein 15,00 €


Rechtsgrundlagen:

  • Bundesjagdgesetz
  • Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen

Jägerprüfung

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Jägerprüfung ist bei der unteren Jagdbehörde abzulegen. Örtlich zuständig ist die untere Jagdbehörde, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Informationen zur Jägerprüfung und zum Vorbereitungskurs auf die Jägerprüfung finden Sie hier.

Termine Jägerprüfung:

  • schriftliche Prüfung am 22.04.2024
  • Schießprüfung am 24.04.2024
  • mündlich-praktische Prüfung am 29.04. / 30.04.2024
     

Gebühren:

Für die Zulassung zur Jägerprüfung ist eine Gebühr von 30,- Euro und für die Jägerprüfung eine Gebühr von 220,- Euro zu erheben, die Gebühr beträgt damit insgesamt 250,- Euro.

Rechtsgrundlagen:

  • Bundesjagdgesetz
  • Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
  • Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Andreas Grawe
Kreishaus Höxter
Zimmer C 336
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1207
  05271 / 965-81298

Nur nach Terminvereinbarung