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Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben (Indirekteinleitungen)

Abwasser aus Industrie oder Gewerbe kann gefährliche Stoffe enthalten, die nicht oder nur unzureichend in einer öffentlichen Kläranlage abgebaut werden können. Gelangen diese Stoffe in das Gewässer, in welches das Wasser der Kläranlage eingeleitet wird, kann die Fauna und Flora des betroffenen Gewässer geschädigt werden. Darüber hinaus können gefährliche Stoffe im Abwasser den biologischen Reinigungsprozess der Kläranlage beeinträchtigen oder sich im Klärschlamm ablagern.


Beschreibung

Für die Einleitung gefährlicher Stoffe in die öffentliche Kanalisation benötigt der jeweilige Einleiter eine wasserrechtliche Genehmigung, die der Kreis Höxter als Untere Wasserbehörde genehmigt.

Beispiele für Herkunftsbereiche, in denen Abwasser mit gefährlichen Stoffen anfällt, können Sie dem Merkblatt Indirekteinleiter entnehmen.


Eine Genehmigung für die Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in die öffentliche Abwasseranlage darf entsprechend der wasserrechtlichen Bestimmungen nur dann erteilt werden, wenn die Indirekteinleitung dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Darüber hinaus kann dem Indirekteinleiter aufgegeben werden, bestimmte Stoffe aus dem Ab-wasser ganz oder teilweise fernzuhalten, bestimmte Verfahren und Betriebsweisen bei der Herstellung von Produkten einzuhalten und Abwasserbehandlungsanlagen zu betreiben. Um die Belastung der Gewässer mit Schadstoffen möglichst gering zu halten, darf das Abwasser bei der Einleitung in den Kanal die in der gültigen Abwasserverordnung genannten Grenzwerte bezüglich einzelner Schadstoffe oder Bedarfswerte auf keinen Fall überschreiten.

Wissenswertes zum Thema

Neben den wasserrechtlichen Bestimmungen sind im Rahmen einer Indirekteinleitung natürlich die Vorgaben der örtlichen Entwässerungssatzung zu beachten. Vor der Genehmigung wird daher die jeweils zuständige Kommune zur beantragten Indirekteinleitung gehört.

Gebühren

Die Höhe der Genehmigungsgebühr ist abhängig vom Umfang der Indirekteinleitung. Die Mindestgebühr beträgt 250,00 Euro.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Erteilung einer Indirekteinleitergenehmigung soll alle Angaben und Pläne (Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) enthalten, die notwendig sind, die Auswirkungen der Einleitung/en auf verschiedene Belange des Allgemeinwohls und Interessen Dritter beurteilen zu können. Die Maßstäbe der einzelnen Zeichnungen sind daher so zu wählen, dass eine eindeutige Darstellung gewährleistet ist.
Alle Antragsunterlagen sind vom Antragsteller und vom Bearbeiter zu unterzeichnen.

Vorzulegen sind in 3-facher Ausfertigung:

  1. Antrag (formlos oder gemäß beigefügtem Antragsvordruck)
  2. Erläuterungsbericht
  3. Übersichtsplan, M. 1 : 5.000 oder 1 : 25.000
  4. Katasteramtliche Flurkarte
  5. Lageplan, M. 1 : 500 oder M. 1 : 1.000
  6. Systemskizze
  7. Bauwerkszeichnungen
  8. Hydraulische Berechnung

Rechtsgrundlagen

§ 58 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
Abwasserverordnung (AbwV)
Die Rechtgrundlagen finden sie in der Vorschriftensammlung Technischer Umweltschutz der Staatlichen Umweltverwaltung in NRW unter:
https://igsvtu.lanuv.nrw.de/vtu/datei.app?USER_ID=0&DATEI=haupt.vm&PRACHE=de&P_VTU_SYSID=002-31
Aus der Abwasserverordnung können die einzelnen Herkunftsbereiche des Abwassers sowie die jeweils geltenden Anforderungen für das Einleiten von Abwasser entnommen werden.

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Martin Lohberg
Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben (Indirekteinleitungen)(Fachtechnik)
Kreishaus Höxter
Zimmer D 724
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4412
  05271 / 965-84498
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Martina Lessmann
Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben (Indirekteinleitungen) (Verwaltung)
Kreishaus Höxter
Zimmer B 715
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4463
  05271 / 965-4498
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Formulare

Hinweis Datenschutz Oberirdische Gewässer Hinweis Datenschutz Oberirdische Gewässer
Checkliste Anhang 56 AbwV Checkliste Anhang 56 AbwV
Antrag Indirekteinleitung amalgamhalt Abwasser Antrag Indirekteinleitung amalgamhalt Abwasser
Einleitung von gefährlichen Stoffen im Abwasser Einleitung von gefährlichen Stoffen im Abwasser
Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser (Antragsformular) Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser (Antragsformular)
Indirekteinleiter (Merkblatt) Indirekteinleiter (Merkblatt)
Prüfbogen für Amalgamabscheider Prüfbogen für Amalgamabscheider

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