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Individuelle Förderung

In den verfassungs- und schulrechtlichen Bestimmungen für das Land NRW ist das Recht auf Bildung eines jeden jungen Menschen verbunden mit einem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule verankert. Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler in ihren Begabungen, Kompetenzen und Unterstützungsbedarfen bedeutet eine besondere Herausforderung für die Schulen. Sie erfordert eine Anpassung des schulischen Forder- und Förderangebotes an die individuellen Bedürfnisse mit dem Ziel einer optimalen Begabungs- und Persönlichkeitsentwicklung.

Informieren Sie sich über die Beschulungs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote, die auch vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen der Inklusion und der Zuwanderung gut aufgestellt sind. Bei weitergehende Fragen können Sie sich gern an uns wenden.

Für Sie zuständig

Franka Pirone
05271 / 965-3211